Die Haftpflicht oder konkret Haftpflichtversicherung für den Anwalt teilt sich in 2 Versicherungen auf.
Da ist einmal die Versicherung die für die Abwehr bzw. das Zahlen für Schäden an Personen und Sachen zuständig ist. Diese Versicherung unterscheidet sich von der Art her nicht von der Betriebshaftpflichtversicherung eines Bürobetriebes wie z.B: eines Handelsvertreters.
Die andere Versicherung ist die Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden. Diese ist eine spezielle Versicherung für den Rechtsanwalt. Sie deckt das Risiko des Anwaltes von Fehlberatungen, Fristversäumissen usw. . Diese Haftpflicht ist auch Grundvoraussetzung zur Zulassung bei der Rechtsanwaltskammer. Diese Pflichtversicherung muss mindestens eine Versicherungssumme von 250.000 € aufweisen, die pro Versicherungsjahr mindestens vierfach zur Verfügung stehen muss.
Für einen Einzelanwalt schwanken die Beiträge bei der Mindestversicherungssumme von ca 90 € bis hin zu ca. 950 € + Versst. p.a. abhängig von der Art der Selbstbeteiligung, des Umsatzes und natürlich vom Versicherer. Bei Rechtsanwälten die erstmalig die Zulassung erhalten gibt es in der Regel im ersten Jahr einen vergünstigten Beitrag.
Es gibt also eine Vielzahl von Kriterien, die die Prämienhöhe der Haftpflicht für den Anwalt beeinflussen. Als Versicherungsmakler für Freiberufler haben wir es uns zu Aufgabe gemacht, die verschiedenen Tarife auf Basis der individuellen Vorgaben der Interessenten zu vergleichen, um die passenden Angebote heraus zu filtern.
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